Mag. Dr. Helga Luczensky für den Bundeskanzler Dr. Werner Faymann bekennt sich offen zur „Arisierung 2011“ von Dienstverträgen per Außerstreitgesetz – AußStrG

BALLHAUSPLATZ 2
1014 WIEN
TEL.: +43 1 53115-0
WWW.BUNDESKANZLERAMT.AT
DVR: 0000019

GZ BKA-184.490/0031-I/8/2011

ABTEILUNGSMAIL I8@BKA.GV.AT

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

Sehr geehrte Frau Magister!

Ihr E-Mail vom 24. Mai 2011 an den Herrn Bundeskanzler und die darin angeschlossenen
Gerichtsurteile wurden mir zur Überprüfung und Bearbeitung übergeben.
Wie Ihrem E-Mail zu entnehmen ist, hat gegen Ihren Willen ein für Sie bestellter
Sachwalter einen Vergleich im Zusammenhang mit Ihrem Dienstverhältnis geschlossen.
Zivilrechtlich gesehen gilt der Sachwalter als gerichtlich bestellter Vertreter für eine
Person für bestimmte Angelegenheiten. In den Angelegenheiten, in denen ein Sachwalter
bestellt ist, können Sie selbst nicht rechtsverbindliche Erklärungen abgeben und somit
auch keinen Vergleich schließen. Der Sachwalter haftet für verantwortungsvolles Handeln
für den Vertretenen. Wenn Sie mit Ihrem Sachwalter nicht zufrieden ist, da er Ihrer
Meinung nach nicht Ihre Interessen vertritt, so müssen Sie sich an das Bezirksgericht
Ihres Wohnortes zur Bestellung eines neuen Sachwalters wenden.

Dem Herrn Bundeskanzler kommt daher in Ihrer Angelegenheit keine Zuständigkeit zu
und kann er Ihnen auch nicht helfen, da die Gerichte weisungsfrei und unabhängig
entscheiden.

Ein Gesprächstermin mit dem Herrn Bundeskanzler wegen Korruptionsverdachts ist
daher nicht zielführend, da in Ihrer Angelegenheit ein derartiger Verdacht nicht gesehen
werden kann. Wenn Sie aber trotzdem einen Verdacht gegen bestimmte Personen
wegen Korruption haben, müssen Sie diesen Verdacht der zuständigen
Staatsanwaltschaft anzeigen, wobei ich allerdings darauf hinweisen möchte, dass Sie
selbst eine gerichtlich strafbare Handlung der Verleumdung begehen, wenn Sie jemand
zu Unrecht der Korruption bezichtigen.

10. Juni 2011


Für den Bundeskanzler:
LUCZENSKY

Elektronisch gefertigt

Signaturwert
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Datum/Zeit-UTC 2011-06-10T14:56:28+02:00
Aussteller-Zertifikat
CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporatelight-
02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im
elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
Serien-Nr. 294811
Methode urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0
Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at
Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.bka.gv.at/verifizierung

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