Offener Antrag auf Überprüfung der „Kreativ-Verwaltung“ des HR Amtsleiters Mag. Wolfgang ROUBAL, LSR für STMK, durch den VwGH

VwGH-Ueberpruefung-Mag-Wolfgang-ROUBAL-LSR-f-STMK-150407.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
Bundeslehrerin seit 1980 / 1993 bis heute
Naglergasse 73
A-8010 Graz
0650 – 8303850
ingrid.moschik@yahoo.de
sparismus.wordpress.com

Österreichischer Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Präsident Univ-Prof. Dr. Rudolf THIENEL
Vize-Präsidentin Dr. Anna SPORRER
Judenplatz 11
Postfach 73
A-1014 Wien
Fon: +43 1 531 11-0
DVR-Nummer 0000141
ATU 42404304
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office@vwgh.gv.at
rudolf.thienel@vwgh.gv.at
anna.sporrer@vwgh.gv.at

Graz, 7. April 2014

 

Offener Antrag auf Überprüfung der „Kreativ-Verwaltung“ des HR Amtsleiters Mag. Wolfgang ROUBAL, LSR für STMK, durch den VwGH

 

Sehr geehrter VwGH
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Rudolf THIENEL
Sehr geehrte Frau Vize-Präsidentin Dr. Anna SPORRER

Der Landesschulrat für Steiermark unter Leitung der Amtsführenden Präsidentin Dipl.Päd. Elisabeth MEIXNER, ÖVP, dem Herrn Amtsführenden Vize-Präsidenten Mag. Wolfgang ERLITZ, SPÖ, und unter der administrativen Hoheit von HR Amtsleiter Mag. Wolfgang ROUBAL, ÖVP, Nachfolger von HR Amtsleiter Dr. Reinhard RUMPLER, ÖVP, steht auf dem rechtspolitischen Standpunkt, mich und meinen Altvertrag GZ: III Mo 134/15 – 1993 per Zwangsbesachwalterung aus dem Weg geräumt zu haben.

Dieser fundamentalistischen Rechtspraxis, umgesetzt durch einen dolosen Fallstrick der Finanzprokuratur als Anwalt des LSR für STMK, siehe https://sparismus.wordpress.com/2013/04/25/offener-antrag-auf-rucknahme-der-rechtswidrigen-begunstigenden-verwaltungsakte-gz-631-233p1208v-999-bzw-gz-631-230p912m-lbe/, will ich mich nicht unterwerfen.

Begründung:

Eine einvernehmliche (Round Table) Auflösung meines streitigen Vertrages hat bis heute, 7. April 2015, nicht stattgefunden, sehrwohl aber mehr als 100 demokratie-unwürdige und viel Steuergeld verschlingende Gerichtsverfahren seit 21. Dezember 2006.

Ich fordere mit Ihrer Hilfe meine bis dato rechtswidrig vorenthaltenen Ansprüche aus meinem Dienstvertrag GZ: III Mo 134/15 – 1993 ein; diese sind laut OGH-Urteil 9ObA1/14h vertraglich unabdingbar:

LSR für Steiermark
Kost. HTL Iberer
Planst: 70081429
Schema: VL IL
Einst: L 1
Gehaltsstufe: 18
Nächste Vorr: 01.01.2017
Besch.Grd: 100.00
Versicherungs Nr: 4509010955
Personalnummer: 00203243 Abr.Nr.93
DST: 12 002 084 Kost: 601457
DB/TB: 12 000954 / 5001
Frau MOSCHIK Ingrid, Mag.
HTBLA Graz-Gösting
Ibererstr. 15-21
8051 Graz

Somit erwarte ich mir vom VwGH folgendes:

1. Untersuchung des rekursiven ERLITZ-RUMPLER-MEIXNER-ROUBAL-Komplexes am LSR für STMK.

2. Nachzahlung aller seit Mai 2008 fehlgeleiteten Entgelte zu meinen Handen.

3. Rücknahme aller 4 rechtswidrigen und folglich rechtsunwirksamen “ROUBALschen Kündigungen”.

4. Verfassungs- bzw. grundrechtskonforme Auflösung meines Altvertrages am Round Table mit 31. August 2015 (Alterspension) durch den LSR und meiner Person als Vertragsparteien.

5. Überprüfung aller Amtshandlungen des HR Amtsleiters Dr. Wolfgang ROUBAL auf Verdacht des Amtsmissbrauchs, der arglistiger Täuschung von Untergebenen, des mutwilligen Ausjudizierens von einfachen Problemen, der strukurierten Vorteilsannahme und des moralisches Versagens der Vorbildfunktion eines leitenden Beamten (Beschaffungskriminalität im hoheitlichen Dienst)

Entrechtungen und Enteignungen wie 1938-45 will ich nicht hinnehmen.

Die Agenden der Rechtsstaatlichkeit, Rechtssicherheit und Rechsfrieden werde ich unter Einsatz meiner ganzen Person als Mathematikerin, Physikerin und Künstlerin in der Zweiten Republik gegen den Widerstand des Controlling-resistenten Systems am LSR für Steiermark durchzusetzen wissen.

Vielen Dank im Voraus

Ihre

Mag. Ingrid MOSCHIK

Beilagen:

1. Echter Dienstvertrag von 1993
2. 4 kreative bzw. ROUBALsche Kündigungen
3. ROUBALscher Buchhaltungszauber
4. zugearbeiteter Raiffeisen-Beleg im ROUBALschen System

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