offener Antrag auf Anklage wegen Korruptionsverdacht 4 BL 6/11z (Strafanzeige gegen RA Dr. Franz Unterasinger) und andere

Dr. Friedrich Kicker
Präsident des Landesgerichts für Strafsachen
C.-v.-Hötzendorfstraße 41
A-8010 Graz
Lgsgraz.praesidium@justiz.gv.at

Sehr geehrter Herr Präsident des Straflandesgerichtes Graz!
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich Kicker!

Hiermit erhebe ich den offenen Antrag auf Anklage der von mir am 15.3.2011 angezeigten Personen wegen des Verdachts des schweren Betrugs,. Nötigung und Erpressung über Jahre (seit 15.1.2008).

Das „perfekte Verbrechen“ ist, wenn lt. VJ-Ausdruck zu Fall 637 007 BL5/11z der Angezeigte, Herr RA Dr. Franz Unterasinger, als 1. Beschuldigter (BE) auch gleichzeitig der Opfervertreter (OV) mutiert bzw. die Anzeigerin als Opfer (OP) tituliert wird, ohne dass eine Parteienstellung und eine Diversion im Sinne des Opferschutzes stattgefunden hätten.

Zitat vom 26.5.2011:


VJ-Fall: 637007 BL-Strafsache gegen:
1. BS: Franz Unterasinger
2. BE: SCHMITT-FC:06

Verfahrensbeteiligte:
1. AN Ingrid Moschik
2. AN Bundesministerium für Inneres
1. BS Franz Unterasinger
2. BS Wolfgang Roubal
3. BS Peter Jank
4. BS Silvia Krainz
5. BS Anita Schmidbauer
6. BS Reinhard Hergl
7. BS Jutta Rabl
8. BS Herbert Motter
1. OP Ingrid Moschik
1. OV Dr. Franz Unterasinger

Gegen die Amtsträger Mag. Wolfgang Roubal, LSR für Steiermark,
gegen die Richter des Bezirksgerichtes Graz-Ost:

Dr. Peter Jank,
Dr. Silvia Krainz,
Mag. Anita Schmidbauer,
Mag. Reinhard Hergl und
Hofrätin Dr. Jutta Rabl am OLG in Graz
wurden bisdato seitens der Staatsanwalschaft Graz keine Untersuchungen eingeleitet.

Ich widerspreche hiermit dieser Vorgehensweise!

Es besteht der Verdacht, dass am Bezirksgericht Graz-Ost in ähnlicher Weise wie bei der „Testamentsaffäre“ am Bezirksgericht Dornbirn Urkundsdelikte und Urkundenunterdrückungen – siehe abstruses Entrechtungsverfahren 233P12/08v – stattfinden.

Ich darf Sie, sehr geehrter Herr Präsident, einladen, sich diesen Korruptionsverdacht näher anzusehen und Untersuchungen gegen Dr. Franz Unterasinger und alle erwähnten Personen einzuleiten.

Der bisheriger immaterielle Schaden an meiner Familie (drei Kinder) und mir als Bundesvertragsbedienstete beträgt zur Zeit 650.000.- EUR.

Der materielle Schaden (sittenwidrige Auflösungsversuche des Dienstverhältnisses der letzten 5 Jahre) beträgt 350.000.- EUR.

Ausserdem ersuche ich Sie um ehestmögliche Akteneinsicht in den obgenannten Strafrechtsakt in Ihrem Büro im Rahmen eines persönlichen Temines.

Herzlichen Dank im voraus!

Mag. Ingrid Moschik
Bundesvertragsbedienstete
zweifache OGH-Gläubigerin gegen die Republik

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