Hat #Bundeskanzler*in Dr. #Brigitte #Bierlein „#anlasslose #Alterspension über #Dritte auf ein #Raiffeisen-#Todeskonto“ IM NAMEN DER #REPUBLIK #ÖSTERREICH in #Verfassungsrang gehoben?

Frau-Bundeskanzler-Dr-Brigitte-Bierlein-anlasslose-Alterspension-ueber-Dritte-als-identitaere-Erosion-der-Bundesverfassung-Mag-Ingrid-Moschik-25-07-2019.pdf

Mag. Ingrid Moschik (*1955 Villach)
Pensionsanspruchsberechtigte seit 1. 9. 2015
Versicherungsnummer: 4509 010955
Naglergasse 73, A-8010 Graz
Telefon: 0650 – 83 03 85 0
ingrid.moschik@yahoo.de

Bundeskanzleramt Österreich
Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein
Ballhausplatz 2, A-1010 Wien
+43 (0) 800 222 666
service@bka.gv.at
brigitte.bierlein@bka.gv.at
brigitte.bierlein@opfer-schutz.at

Graz, 25. Juli 2019

Hat Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein „anlasslose Alterspension über Dritte auf ein Raiffeisen-Todeskonto“ IM NAMEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH in Verfassungsrang gehoben?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzler Dr. Bierlein!

Danke für die zügige Antwort über Dritte, Frau Hofrat Mag. Maria Auer, in der diese

„Im Namen von Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein“

mitteilt,

„dass aus kompetenzrechtlichen Gründen in dieser Angelegenheit leider keine gestaltenden Handlungen von Frau Bundeskanzlerin Dr. Bierlein gesetzt werden können.

Unsere Bundesverfassung beruht auf dem Grundsatz der Gewaltentrennung.

So sind nicht nur die drei Gewalten Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz in allen Instanzen voneinander getrennt und gegenseitige Weisungen unzulässig, auch die Bundeskanzlerin darf Weisungen nur gegenüber ihr untergeordneten Organen aussprechen.“

Daraus muss ich ableiten, ob will oder nicht, dass die Pensionsversicherungsanstalt im Allgemeinen bzw. die PVA Landesstelle Steiermark im Besonderen ein übergeordnetes Organ für Frau Bundeskanzler Dr. Bierlein darstellt.

Diese gelebte Interpretation der Bundesverfassung durch HR Mag. Maria Auer im Namen von Frau Bundeskanzler Dr. Bierlein steht wohl im Widerspruch zur geschriebenen Bundesverfassung (B-VG, Art. 69 Abs. 1: Mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes sind, soweit diese nicht dem Bundespräsidenten übertragen sind, der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die übrigen Bundesminister betraut. Sie bilden in ihrer Gesamtheit die Bundesregierung unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers).

Dabei will ich nur, dass Rechtsfrieden und Rechtssicherheit in Österreich herrscht.

Meine staatlich garantierte Alterspension will ich wie alle verfassungsgläubigen ÖsterreicherInnen (mehr als 30 Jahre ASVG-Angestellte, 1974-2015, und drei erwachsene Kinder) aus „erster Hand“, auf ein selbstgewähltes Bankenkonto und selbstbestimmt konsumieren.

Dritte, die die Interessen des Gemeinwohls der Republik Österreich als Todschlagargument führen, haben für mich da keinen nachvollziehbaren gesellschaftlichen Mehrwert.

Dritte als „identitärer Steuerungsmechanismus“ agieren aber sehrwohl mit dem Ziel einer revisionistischen Erosion der Demokratie.

Dritte als vorteilsbedachte Diener des „radikal Bösen“ will ich keinen Kotau erweisen.

„Organsierter Korruption“ (Missbrauch von Mündelvermögen) als „verdeckte Parteienfinanzierung“ stehe ich moralisch und politisch negativ gegenüber.

„Strukturelle Insuffizienz“ in der österreichischen Verwaltung (Schuldenberg von 300-Milliarden-Euro) nehme ich nicht als irreversibel hin.

So halte ich es mit dem österreichischen Rechtswissenschaftler Hans Kelsen (1881 Prag, Böhmen – 1973 Orinda, Berkeley, California): „The idea of law, in spite of everything, seems still to be stronger than any other ideology of power“.

Mag. Ingrid Moschik

post scriptum 1:

Graz, 19. Juli 2019

Bitte um Vermittlung durch Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein bei der Herausgabe des mir seit 1. 9. 2015 von der PVA Steiermark arglistig vorenthaltenen Alterspensionsbescheids

Sehr geehrte Frau Bundeskanzler Bierlein!

Seit 1. 9. 2015 habe ich Anspruch auf Alterspension (*1955 Villach, 1974-2015 ASVG, siehe Scans). Mein bei PVA Landesstelle Steiermark eingereichter Antrag auf Alterspension ist bis heute, 19. 6. 2019, ohne Bescheid an mich geblieben.

Eine „Im Namen der Republik Österreich“ (Anregung durch die Finanzprokuratur) praktizierte „anlasslose Alterspension über Dritte auf ein Raiffeisen-Todeskonto“ ist „systemisches Mobbing“ (fingierte Erstanhörung, fingiertes Gutachten, Prozesssplitting, händischer Akt, 7 (sieben) involvierte RichterInnen am Bezirksgericht Graz-Ost unter Vorsteherin HR Dr. Andrea Korschelt (FPÖ) bzw. „identitäre Rechtsfortbildung“ (Innenminister a.D. Herbert Kickl (FPÖ): „Das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht.“) – samt und sonders ein normenelastischer Tatbestand, den ich aus Liebe zu Österreich als Rechsstaat mit demokratisch-republikanischer Bundesverfassung nie und nimmer hinnehmen will.

Daher wende ich mich an Sie, sgF Bundeskanzler Bierlein, dass Sie diese arglistige, aber bestens organisierte Vorgehensweise der PVA Landesstelle Steiermark im Rahmen Ihrer verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ein Ende setzen. Den staatlich garantierten Alterspensionsbescheid will ich als österreichische Staatsbürgerin laut EGovG per pdf-file mit digitaler Signatur auf meine Mail-Adresse: ingrid.moschik@yahoo.de zugestellt bekommen.

Vielen Dank im Voraus.

Mag. Ingrid Moschik

post scriptum 2:

Bundeskanzleramt

Hofrätin Mag. Maria Auer
Leiterin Abteilung I/14 Bürgerservice
bundeskanzleramt.gv.at
buergerservice@bka.gv.at
+43 1 531 15 – 202440
Ballhausplatz 2, 1010 Wien

Frau
Mag. Ingrid MOSCHIK
Per email: ingrid.moschik@yahoo.de

Geschäftszahl: BKA-330.040/0641-I/14/2019

Wien, am 19. Juni 2019

Sehr geehrte Frau Mag. MOSCHIK !

Im Namen von Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein danken wir für Ihre Nachricht und für Ihre Anfrage.

Hinsichtlich Ihres Anliegens bezüglich Ihres Pensionsbescheides durch die PVA Steiermark bitten wir um Verständnis, dass aus kompetenzrechtlichen Gründen in dieser Angelegenheit leider keine gestaltenden Handlungen von Frau Bundeskanzlerin Dr. Bierlein gesetzt werden können.

Unsere Bundesverfassung beruht auf dem Grundsatz der Gewaltentrennung. So sind nicht nur die drei Gewalten Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz in allen Instanzen voneinander getrennt und gegenseitige Weisungen unzulässig, auch die Bundeskanzlerin darf Weisungen nur gegenüber ihr untergeordneten Organen aussprechen.

Wie Ihnen bereits in früheren Antworten des Bürgerservice des Bundeskanzleramtes mitgeteilt wurde, bitten wir Sie, zur Vereinfachung der Korrespondenz, sich an die inhaltlich zuständigen Stellen zu wenden.

Gerne dürfen wir Ihnen nochmals die Kontaktdaten der Ombudsstelle der Pensionsversicherungsanstalt übermitteln:

Ombudsmann der Pensionsversicherungsanstalt

Herbert Hauerstorfer
Friedrich-Hillegeist-Straße 1
1021 Wien
Telefon: 05 03 03-222 01
E-Mail: herbert.hauerstorfer@pensionsversicherung.at

Mit freundlichen Grüßen, Maria Auer

Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO:

Wir speichern und verarbeiten Daten ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes idF vom 25. Mai 2018.

Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundeskanzleramt übermitteln. Ihre Daten werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für elektronische Akten im Bundeskanzleramt (Skartierungsfrist 10 Jahre) gelöscht.

Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummern) – wenn organisationstechnisch erforderlich – an Dienststellen des Bundeskanzleramts weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt.

Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Weitere Informationen:

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: Bundeskanzleramt, Abteilung I/14, Tel.: +43 1 531 15-20 24 40, E-Mail: service@bka.gv.at.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Dr. Ulrike Wimmer-Heller, Bundeskanzleramt Österreich, Datenschutzbeauftragte, Ballhausplatz 1, 1014-Wien, Tel.: +43 1 531 15-20 23 13, E-Mail: ulrike.wimmer-heller@bka.gv.at.

post scriptum 3:

BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

Ballhausplatz 1 1010 Wien
Tel.: (++43)-1-53115/0
WWW.BUNDESKANZLERAMT.at
DVR: 0000019

HOFRÄTIN MAG.a MARIA AUER
LEITERIN BÜRGERINNEN- UND BÜRGERSERVICE
E-MAIL: SERVICE@BKA.GV.AT

GZ ● BKA-330.040/0837-BPD/3/2018

Frau Mag. Ingrid MOSCHIK
Per E-Mail: ingrid.moschik@yahoo.de

Liebe Frau Mag. MOSCHIK!

Im Namen von Bundeskanzler Sebastian Kurz danken wir für Ihre erneute Nachricht. Wie wir Ihnen in unserer bisherigen Korrespondenz bereits mitgeteilt haben, können aus kompetenzrechtlichen Gründen weder Bundeskanzler Kurz noch das Bundeskanzleramt in Ihrer Angelegenheit gestaltend tätig werden.

Wir dürfen nochmals auf unsere Ausführungen in diesem Rahmen – sowie für weiterführende Auskünfte an die dort genannten Stellen – verweisen, mit denen Sie bereits in Kontakt stehen.

Liebe Grüße i.V. Nina KAIM

Elektronisch gefertigt

REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESKANZLERAMT
AMTSSIGNATUR

Unterzeichner: serialNumber=1026761,CN=Bundeskanzleramt,C=AT
Datum/Zeit: 2018-05-11T09:40:02+02:00
Prüfinformation: Information zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronsichen Signatur findn Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at
Information zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.bka.at/verifizierung

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