offener Verdacht auf Mündelgeld-Betrügereien durch die RLB Steiermark

Sehr geehrtes Team von „letztebank.at“!

Herzlichen Dank für Ihre Antwort auf mein Mail betreff des Verdachts wegen strukturierter Mündelgeld-Betrügereien an der Raiffeisen Landesbank Steiermark.

Die RLB Steiermark hat folgenden hinterfragenswürdigen komplexen Tatbestand geliefert:

1. Kontoerrichtungs-Betrug am 2.9.2010 durch Dritte

Durch Vorweisen eines mehrfach manipulierten und absolut nichtigen Beschlusses des Bezirksgerichtes Graz-Ost (ohne Amtsstempel, ohne Richtersignatur, ohne beschließenden Senat, ohne Rechtsmittelangabe)Eröffnung eines vollwertigen Mündelkontos anstatt eines kurzzeitigen Anderkontos zur Zeit meines aufrechten Dienstverhältnisses zum Bund und als OGH-Gläubigerin (OGH-Urteil zur Unterschriftlichkeit 9ObA14/08m vom 3.3.2008).

2. Unterdrückung des Anweisungsbeleges vom 15.9.2010 durch die RAIKA

(während des aufrechten Dienstvertrages) in der Höhe von 110.732,30 Euro aus den rechtswidrig seit 30.4.2008 zurückbehaltenen Entgelten trotz Vorliegen eines OGH-Urteils zu meinem Gunsten vom 3.3.2008 mit der Begründung: laut AGB der RAIKA aus dem Jahre 2009 handelt die Bank „aus dem Gesetz“ (aus welchem Gesetz?).

3. Sachwalterschafts-Betrug als Usus:

Die 110.579,21 Euro sind mündelsicher mit 0,5 % Verzinsung von der Privat Banking Abteilung der RLB Steiermark auf unbestimmte Zeit und nur durch Dritte als Verfügungsberechtigte unter der Kontonummer 4509139 veranlagt.

Es besteht der dringliche Verdacht auf betrügerische Eigenkapitalbeschaffung der Raiffeisen Landesbank Steiermark unter der Direktion von Mag. Markus Mair.

Es besteht weiters der Verdacht, dass am BG Graz Ost wie am BG-Dornbrin, bekannt unter der „Testamenstaffäre“, Urkundenfälschungen und Urkundenunterdrückung an der Tagesordnung sind.

Durch diese Vorgehensweise gibt es für mich als Bundesvertragsbedienstete mit einem echten Dienstvertrag aus dem Jahre 1993 und nun auch mit einer zweiten OGH-Entscheidung vom 24.11.2010 (9ObA79/10y) zu meinem Gunsten keinen Zugriff auf die in den letzten drei Jahren rechtswidrig zurückbehaltenen Entgelte.

Bei einer Nachfrage vor Ort wurde mir klargemacht:

„Sie sind keine Kundin unserer Bank. Sie haben kein Recht auf Transparenz. Wenden Sie sich an Ihren Sachwalter, Herrn RA Dr. Franz Unterasinger.“

Sie können dieses Statement ganz oder teilweise auf Ihrer Plattform veröffentlichen.

Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit.

Ihre

Mag. Ingrid Moschik

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