offener Verdacht der Wiedereinführung des „Bürgerlichen Todes“

Sehr geehrte Österreichische Juristenkommission!
Sehr geehrter Herr Dr. Roland Miklau!

Erstmals wird in Österreich nach 1945 seitens einer übermächtigen Partei, dem größten Arbeitgeber Österreichs, dem Bund, versucht, eine Arbeitnehmerin und sorgepflichtige Mutter von drei Kindern in Schulausbildung mittels einer rechtswidrig am Bezirksgericht Graz-Ost inszenierten Rechtsnachfolge im Rahmen mehrerer Arbeitsrechtsverfahren und dreier Leistungsklagen auf Entgeltzahlungen wegen Vorliegen eines OGH-Urteils (9ObA14/08 m vom 3.3.2008 zur „Unterschriftlichkeit“) und einer weiteren OGH-Entscheidung vom 24.11.2010 zum fehlenden Vorverfahren 9ObA79/10y die Wiedereinführung des „Bürgerlichen Todes“ zu praktizieren und eine OGH-Gläubigerin zu beseitigen.

Familienrecht statt Arbeitsrecht

Durch den Ausspruch von seriellen diskriminierenden Kündigungen im Krankenstand wegen Krankheit nach drei Arbeitsunfällen (allsamt vom Dienstgeber der AUVA nicht gemeldet) unter Verletzung zwingender gesetzlicher Schutznormen: „Unterschriftlichkeit“ und das jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Vorverfahren lt. PVG, kam zu einem Entrechtungszenario, zu einer familienrechtlichen Entrechtung.

Hinter dem Begriff „Familienrecht“ steckt das Außerstreitgesetz, welches das justizielle Potential zum „Bürgerlichen Tod“ (Entrechtung und Enteignung als ultimative Bestrafung bei Hochverrat) hat.

So wird eine Akademikerin mit 50-plus auf Wunsch eines dominanten Dienstgebers kostengünstig durch rechtswidrig bestellte Dritte „entsorgt“ .

Grund: im Laufe des Arbeitsrechtsverfahrens, kurz vor der dritten Instanz, war die Klägerin nicht gewillt einen Antrag auf Pension zu stellen. Sohin stellte die Richterin des Erstgerichtes, Dr. Jutta Rabl höchstpersönlich, am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz den Antrag auf Sachwalterschaft für die Klägerin per „Anregung“ an das BG Graz-Ost am 14.1.2008.

Rechtsnachfolge zu Lebzeiten

Mit diesem trickreichen Schachzug kommt es in einen P-Verfahren, das nun schon mehr als 42 Monate dauert, zur rechtswidrigen Bestellung der Rechtsnachfolge durch Dritte. Dieser massive Eingriff in die Grundrechte und Freiheiten eines Arbeitnehmers entspricht dem Entzug der subjektiven Rechte bzw. der Privatautonomie. Ein bestellter Dritte tritt die Rechtsnachfolge an und tut so, als wäre die OGH-Rechtsträgerin samt Familie gar nicht mehr existent und löst das Dienstverhältnis – ohne Rücksicht auf zwei OGH-Entscheidungen zugunsten der Klägerin.

Die rechtswidrig zurückbehaltenen Entgelte der abgezockten Familie (drei Jahre) in sechsstelliger Höhe werden „arisiert“ und der Raiffeisen Landesbank Steiermark noch während des aufrechten Dienstverhältnisses am 15.9.2010 übereignet.

„Wenn eine Mutter mit drei Kindern in Österreich nicht mehr kämpfen darf, wer dann?“ So eine Strafrechtsexpertin an der Grazer Uni im Juni 2008.

Das perfekte Verbrechen

Anstatt über meinen echten Dienstvertrag (GZ: III Mo 134/15-1993) zu sprechen und diesen auch korrekt aufzulösen, versucht die Republik Österreich (Landesschulrat für Steiermark, Herr Mag. Wolfgang Roubal) seit mehr als 10 Jahren die Vertragsbedienstetn mit einer „kranken Kündigung“ billig loszuwerden.

Das sittenwidrige Rechtsgeschäft mit sensiblen Gesundheitsdaten von Akademikern in höheren Schulen mit 50-plus ist nach jahrelangem Mobbing äußerst lukrativ. Die Betroffenen werden allsamt in die Invaliditätspension der PVA in geringer Höhe gedrängt (Zwangspension). Junge, billigere Kollegen rücken auf der Gehaltsliste der Republik nach und helfen, den Konsolidierungskurs der Bundesregierung, sprich dem „Sparpaket“ zu dienen.

Diese Art von „Sparismus“ bzw. „Austrosparismus“ könnte jedoch als korrupt und demokratiegefährdend einzustufen sein.

Jedenfalls bin ich die einzige Lehrerin höherer Schulen, die sich gegen ein solches sittenwidriges Geschäftsmodell auflehnt, seit fünf Jahren dagegen gerichtlich erfolgreich ankämpft und nun eine Lösung von Frau BM Dr. Claudia Schmied einfordert.

Unter den demokratischen Spielregeln der Interessensabwägung und Verhältnismäßigkeit vertrete ich als Mutter von drei Kindern (meine Tochter studiert in Paris) die Interessen dieser.

Ich bin nicht bereit, gegen meinen Willen und aufkosten der Steuerzahler in Zwangspension zu gehen, und mich am BG Graz-Ost per „Gutachten nach Aktenlage“ durch Univ.Prof. Dr. Eva Körner (Abwesenheitsgutachten) zum Deppen erklären zu lassen.

Ich fordere von meinem Dienstgeber ein Eingliederungsmanagement.

Frau BM Dr. Claudia Schmied möge mich so einsetzen, dass ich all meine Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ich in den letzten 30 Jahren zusätzlich zu meinen beiden Studien (Mathematik und Physik) mir angeeignet habe, anwenden kann.
Ich bin spezialisiert auf Spurensicherung und Kunstvermittlung (163 Kunstprojekte unter comartgraz).

Löschung laut Beschluss “5HR14/12y” von Mag. Christoph LICHTENBERG, Landesgericht für Strafsachen Graz, 23. März 2012

„Überall Korruption, und jeder von uns hat da auch noch mitgemacht“, Zitat aus „Die Presse“, Mittwoch, 22. Juni 2011, S.2, Thema des Tages, und trotzdem besteht der Verdacht, dass die kriminelle Energie von einigen wenigen schwarzen Schafen ausgeht.

Mit lieben Grüssen und Dank im Vorraus.

Mag. Ingrid Moschik
Bundesvertragsbedienstete seit 1980

PS: offener Verdacht der Wiedereinführung des „Bürgerlichen Todes“
zwecks Beschaffung von Basel III-Eigenkapital für die Raiffeisen Landesbank Steiermark

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