offener Antrag auf interne Revision wegen Verdachts der Urteilsunterdrückung (OGH-Urteil 9ObA14/08m vom 3.3.2008) in der VJ-Namensabfrage

Oberster Gerichtshof
Schmerlingplatz 11, A-1016 Wien
Telefon: +43 1 52152 0
Telefax: +43 1 52152 3710
Kommunikationsstelle und Mediensprecher:
Vizepräsident des OGH Dr. Ronald Rohrer (Zivilsachen)
Telefon: +43 1 52152 3385 (oder 3315)


Sehr geehrter Herr Vizepräsident des OGH!
Sehr geehrter Leiter der Medienstelle am Obersten Gerichtshof!
Sehr geehrter Herr Dr. Ronald Rohrer!

Nachdem ich als Vertragsbedienstete des Bundes „die Ehre“ hatte, mich gegen ein absolut nichtiges „Kündigungsschreiben“ meiner Dienstbehörde (LSR für Stmk, Mag. Wolfgang Roubal i. A. des Amtsführenden Präsidenten), welches weder eine Unterschrift trug noch eine Amtssignatur aufwies, und obendrein noch sittenwidrig war, erfolgreich bis in die dritte Instanz zur Wehr zu setzen, erwirkte ich erstmals für Österreich unter Ihrem Vorsitz ein OGH-Urteil zur „Unterschriftlichkeit“ unter der GZ: 9ObA14/08m am 3.3.2008.

Dieses OGH-Urteil zur Unterschriftlichkeit ist nun für Österreich Gesetz und ist auch online in der RIS Datenbank des Bundeskanzleramtes weltweit verfügbar und hat in den letzten 3 Jahren und 6 Monaten viele Anhänger gefunden.

Die Google-Suche zur „Unterschriftlichkeit“ zeigt ungefähr 6.710 Ergebnisse.

Zu meiner Verwunderung musste ich jedoch leider feststellten, dass trotz der Existenz dieses wichtigen Urteils selbiges in der VJ-Datenbank – unter der Suche nach der ersten Partei – Mag. Ingrid Moschik – nicht evident ist.

Es besteht der Verdacht der Urkundenunterdrückung und eines daraus folgenden Negativnutzens:

1.    ein Vermögensschaden von 350.000.- Euro (Restwert meines Dienstvertrages GZ: III Mo 134/15-1993) und

2.    ein assoziativer Integritätsschaden i.d.H. von 650.000.- Euro an meiner Person und meiner Familie (drei Kinder in Schulausbildung) durch das am 14.1.2008 von „Frau Hofrat“ Dr. Jutta Rabl von Amts wegen und rechtswidrig gegen eine Gläubigerin eingeleitete und betriebene Besachwalterungsverfahren am BG Graz-Ost.

Das von Ihnen auf Seite 8 im Arbeitsrechtsurteil 9ObA14/08m eingebaute „Außerstreitgesetz ab 13. Dezember 2003 (BGBl. I Nr. 111/2003)“ spielt auf Zeit wie „Die Presse“, 24. Juni 2011, Seite 28, „Griechenland: EU spielt auf Zeit.“ Die Zeit als grausames Werkzeug der Mächtigen.

…meine rückabgewickelten Entgelte wurden mittels dem von Ihnen mitbefürworteten P-Verfahren der Familienrichterin Dr. Jutta Rabl auf ein Mündelkonto bei der RLB Steirermark „arisiert“ und sind dort bis zu meinem Ableben veranlagt.

Cui bono?

Erste Vorboten eines ausufernden Austro-Sparismus?

Das „Reichsbürgergesetz ab 30. September 1935 (RGBl. I S. 1146)“ mit Arisierungen und Holocaust (1938-45 auf österreichischen Boden) als Folge sollte eigentlich der Vergangenheit angehören!

Deshalb bitte ich Sie um interne Revision betreffs UrkundenUnterdrückung.

    Mit lieben Grüssen und Dank im Voraus!

    Mag. Ingrid Moschik

    Beilagen:
    Mein Dienstvertrag aus dem Jahre 1993
VJ-Registerausdruck (3-seitig) vom 15.6.2011

Dieser Beitrag wurde unter art, science and politics - Kunst, Wissenschaft und Politik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..