offener Antrag auf Rückgabe des ausgewiesenen Guthabensbetrages i.d.H. von 2142,18 Euro (freiwillig einbezahlte Versicherungsbeiträge)

Sehr geehrter Herr Obmann der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse!
Sehr geehrter Herr Josef Pesserl!

Zum wiederholten Male stelle ich seit September 2010 den Antrag auf sofortige Auszahlung der auf meinem Beitragskonto der Selbstversicherung 4509010955 im Zeitraum von 9/2008 – 9/2010 von mir privat einbezahlten Versicherungsbeiträge i.d.H. von 2142,18 Euro auf mein Konto bei der P.S.K., Kontonummer 8983590.

Aufgrund von vier mehrfach rechts- und sittenwidrigen „Kündigungen“ seitens meines Dienstgebers, der Republik Österreich (4-fache Abmeldung von der GKK im Laufe von fünf Jahren), musste ich meine drei Kinder und mich bei der GKK zwei Jahre lang selbstversichern.

Falls mir die GKK diesen Betrag nun nicht bis zum 30.6.2011 auf mein Konto überweisen sollte, gehe ich davon aus, dass dies seitens meines Versicherungsträgers gezielt in schädigender Absicht so passiert ist und auf diese Art und Weise einer Mutter mit drei schulpflichtigen  Kindern jede Existenzgrundlage entzogen wird.

Ich verbleibe in der Hoffnung auf eine positive Erledigung meines offenen Antrages auf sofortige Auszahlung und bedanke mich im Voraus für Ihr Entgegenkommen.

Ich hoffe auf die wohlwollende Erledigung meines Angtrages durch die GKK.

Vielen Dank im Voraus!

Mag. Ingrid Moschik
Bundesvertragsbedienste seit 1980
zweifache OGH-Gläubigerin gegen die Republik

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