Manifest zur Unterschriftlichkeit (lt. § 886 ABGB Österreich)

Manifest zur Unterschriftlichkeit

Nur eine gesetzeskonforme hoheitliche Verwaltung garantiert in einem Rechtsstaat wie der Republik Österreich Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Das Recht auf ordnungsgemäße Fertigung von öffentlichen Schriftstücken muss vom Staate garantiert sein. Laut §886ABGB hat jeder Bürger das Recht auf Einhaltung der Schriftform bei Erhalt behördlicher Urkunden (vgl. auch OGH-Urteil vom 3.3.2010 zur „Unterschriftlichkeit“ mit GZ 90bA14/08m).

Die konstitutiven Merkmale der Unterschriftlichkeit im Rechtsverkehr sind:

1. die Unterschrift des Erklärenden
2. der Amtsstempel der Behörde
3. der Ermächtigungs-Nachweis der „im Auftrage“-Mitwirkenden

Mangelhafte Beurkundungen im Verwaltungs-Alltag sind:

1. Verzicht auf die Unterschrift des Erklärenden
2. Verzicht auf den Amtsstempel der Behörde
3. Verzicht auf den Ermächtigungs-Nachweis der „im Auftrage“-Mitwirkenden

Forderung an die hoheitliche Verwaltung:

Einführung und Einhaltung gleicher gesetzlicher Standards in der hoheitlichen Verwaltung wie im Privatrecht. Denn Schriftstücke, die nicht dem Legalisierungsprinzip des Art18BVG entsprechen, verletzen den Bürger in seinen Grund- bzw. absoluten und erworbenen Rechten. Die Schriftstücke sind weder rechtsmittel- noch prozesstauglich. Der Bürger hat so keinen Verfassungsschutz mehr und läuft Gefahr seine bürgerlichen Rechte zu verlieren. Er wird amtswegig entrechtet und zum Mündel erklärt.

Privatrechtliche Standards als Beitrag zur Verwaltungsreform:

Das Manifest zur Unterschriftlichkeit ist ein effektiver Beitrag zur Verwaltungsreform. Es ergibt sich bei einer gesetzesnahen Verwaltung ein Sparpotential von wenigstens 30 % des betriebswirtschaftlihen Aufwands. Es wird Korruption im Sinne von Übervorteilung bzw. Benachteligung von Partnern in komplexen Rechtsgeschäften unterbunden und der Bürger wird vor unnötig lange Verfahren aufkosten der Steuerzahler geschützt.

Unterschriftlichkeit als politische Verantwortung:

Wir ÖsterreichischerInnen fordern nun mit dem Manifest zur Unterschriftlichkeit von den Behörden die politische Verantwortung ein. Durch den Usus der Unterschriftlicheit in der hoheitlichen Verwaltung wird der Bürger als ganzer Mensch gesehen und erhält so auch seine Abwehrrechte in Gestalt der Privatautonomie. Trotz Konsolidierungspolitik der derzeitigen Bundesregierung müsste es im Sinne einer allgemeinen Unternehmensethik um die Einhaltung der in der Verfassung garanierten Grundrechte von Bürgern und die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen europäischen Normen (EMRK) gehen.

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