offener Antrag auf Herausgabe von Guthaben bei der GKK Steiermark

STEIERMÄRKISCHE GEBIETSKRANKENKASSE
Josef-Pongratz-Platz 1, A-8011 Graz
http://www.stgkk.at
Tel. 0043 (0)316 8035-1102
Fax 0043 (0)316 8035-661102

Sehr geehrte Frau Generaldirektor der GGK Steiermark!
Sehr geehrte Frau Mag. Andrea Hirschenberger!
Sehr geehrte Frau Margit Sorger i.A. Obmann Josef Pesserl!

Als Versicherungsnehmerin der Steiermärkischen GKK (seit 1980) widerspreche ich Ihrem Schreiben (Mail vom 28.6.2011), worin Sie sich weiterhin weigern, mir als Versicherte Mutter von drei Kindern die wegen rechtsmissbräuchlichen „Kündigungen“ von mir einbezahlten Selbstversicherungsbeiträge in der Höhe von 2142,18 Euro an mich auf mein Konto bei der P.S.K. KoNr. 8983589 anzuweisen.

Sie rechtsfertigen dies damit, Sie hätten diesen Betrag gegen meinen Willen an eine andere Person, Herrn RA Dr. Franz Unterasinger überwiesen. Dieser sogenannte Dritte hatte aber zum Zeitpunkt der Überweisung am 14.10.2010, was Sie sehr wohl wußten, keinerlei Befugnis zum Eingriff in meine private Vermögenslage (siehe Schreiben von RA Dr. Franz Unterasinger vom 13.10.2010 an die GKK).

Die GKK hat wider besseren Wissens und im vorauseilendem Gehorsam einen hohen Betrag an eine falsche Person ausbezahlt. Ich samt Familie leide sehr unter dieser volkserzieherischen defacto-Handlung. Es besteht der Verdacht der schweren Nötigung und Erpressung.

Als sorgepflichtige Mutter fordere ich die GKK, insbesondere Frau Generaldirektor Mag. Andrea Hirschenberger, auf, sich an das geltende Gesetz und nicht an der Wünsch-dir-was-Politik diverser Personen zu halten.

Sie haben ein letztes Mal die Möglichkeit, mir meinen Guthabensbetrag auf meinem Selbstversicherungskonto bei der GKK vom 30.9.2010 direkt an mich bis 30.6.2011 zu überweisen.

Falls Sie bzw. die GKK nicht gewillt sind, meinem existenziellen Anliegen zu entsprechen, muss ich davon ausgehen, dass der bisherige Verdacht bereits sträflicher Tatbestand im Sinne eines „strukturierten Sachwalterschaftsbetrugs“ durch die GKK Steiermark ist.

Mit Dank im Voraus und lieben Grüssen

Mag. Ingrid Moschik
Mutter von drei schulpflichtigen Kindern
Bundesvertragsbediestete seit 1980
zweifache OGH-Gläubigerin gegen die Republik

Dieser Beitrag wurde unter art, science and politics - Kunst, Wissenschaft und Politik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..