offene Bekanntgabe wegen Bedrohung gegen Leib und Leben gegen Anzeigerin durch StA Mag. Florian Farmer

Sehr geehrte Frau Staatsanwalt!
Sehr geehrte Frau Dr. Gabriele Lutschounig!

Als Anzeigerin im Verfahren 6 ST 200/11w vom 9.12.2011 gegen den Grazer StA Mag. Florian Farmer gebe ich Ihnen bekannt, dass ich nun mittels einer Gegenanzeige, welche direkt vorab vom Anzeiger (Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG und GD Mag. Markus MAIR) ebenfalls am 9.12.2011 per E-Mail an den StA Mag. Florian Farmer gerichtet wurde.

Ich werde somit als Anzeigerin gegen einen Staatsanwalt noch am selben Tage mit einer Gegenanzeige bedroht.

Aus der Gegenanzeige geht hervor, dass offensichtlich lt. eingelegten Beschluss des BG Graz-Ost eine „SachVerständigen-Bestellung“ und/oder „stationäre VerlaufsBeobachtung“ für die Beschuldigte durch einen internationalen Schlafexpeerten erteilt wurde. Dies könnte als Bedrohung gegen Leib und Leben
gegen eine Anzeigerin aufgefasst werden.

Dazu sei noch festgehalten, dass ich als Opfer gegen den Anzeiger, Herrn GD Markus MAIR, bereits am 30.9.2011 unter 6 ST 122/11t eine Anzeige an die Korruptionsstatsanwaltschaft gemacht habe. Diese Anzeige wurde aber als Bestandteil von 7 St 235/11a subsumiert, und somit trickreich mit dem Ermittlungsakt gegen HR Mag. Wolfgang ROUBAL, Amtsdirektor des LSR f Steiermark, im Sinne von „ne bis in idem“ abgestrichen.

Für weitere Auskünfte in dieser komplexen Causa (Verdacht der strukturierten Geldwäsche durch die RLB Steiermark und Sachwalterschaftsmissbrauch am BG Graz-Ost) stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

Mit Dank im Voraus

Mag. Ingrid Moschik

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