offene Antwort bezüglich „kranke Kündigung“ zwecks verbotener Zwangspensionierung

Sehr geehrte Geschäftsstelle der Personalvertretungs-Aufsichtskommission im BKA!
Sehr geehrte Frau Eva-Maria KULCSAR!

Herzlichen Dank für Ihr Mail vom 24.1.2012, wo Sie mich um Angabe meine Adresse ersuchen.

Aus der sozialwidrigen „kranken Kündigung“ vom 21.12.2006 können Sie meine Adresse entnehmen (siehe Anhang).

Nachdem Herr Mag. Wolfgang ROUBAL, nunmehr Hofrat und Amtsdirektor und Personalmanager, „Für den Amtsführenden Präsidenten“, Herrn Mag. Wolfgang ERLITZ, es in den letzten fünf Jahren fünffach verabsäumt hat, meinen echten Dienstvertrag (GZ: III Mo134/15-1993) gesetzeskonform aufzulösen, fordere ich das BKA in Gestalt der Personalvertretungs-Aufsichtskommission auf, mich vor weiteren rechtswidrigen Übergriffen seitens meines Dienstgebers zu schützen.

Zwangspensionierungen sind lt. EuGH-Urteil vom 29.10.2008 wegen schwerer Diskriminierung von Frauen und wegen Sozialwidrigkeit in allen EU-Staaten verboten. In meinem Fall kommt es zu einer „ins Gewicht fallenden Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage“ (lt. Def. des OGH- zur Sozialwidrigkeit).
Die erzwungene Schlechterstellung würde in meinem Falle mehr als 60% betragen.

In eine Zwangspensionierung mittels eines „verpönten Umgehungsgeschäfts über Dritte“ stimme ich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht ein.

Herzlichen Dank im Voraus!

Mag. Ingrid MOSCHIK

PS:
Falls die Personalvertretungs-Aufsichtskommission des BKA die weiteren vier rechtsmissbräuchlichen Auflösungsversuche meines Dienstvertrages benötigt, werde ich diese nachreichen.

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