offener Antrag auf Interessensabwägung einer Bundesvertragsbediensteten seit 1980/1993

Sehr geehrte Personalvertretungs-Aufsichtskommission im BKA!
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Anton SPENLING!
Sehr geehrter Herr 1. Stellvertreter Dr. Walter VEITH!
Sehr geehrter Frau 2. Stellvertreter Dr. Judith HRADIL-MEHELJAK!
Sehr geehrter Frau Dienstgeber-Vertreter Dr. Anita PLEYER!
Sehr geehrter Herr Dienstnehmer-Vertreter Mag. Walter HIRSCH!
Sehr geehrter Herr parlamentarischer Dienstgeber-Vertreter Dr. Christian MÜLLER!

Als Bundesvertragsbedienstete wurde ich mit 50plus von meinem Dienstgeber, dem Bund (Landesschulrat für Steiermark), mittels einer „Kündigung“ im Auftrage des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates im Krankenstand wegen „Krankheit“ nach mehreren Arbeitsunfällen (Schülerübergriffen in überfüllten Klassen in der BULME Graz-Gösting) „gekündigt“.

Dabei wurde die Personalvertretung an der Schule übergangen, sprich, es wurde kein gesetzlich vorgeschriebenes Vorverfahren lt. PVG eingehalten und es wurden sensible Daten meiner Privatärztin (sie hat eine Gefälligkeitsattest zwecks Pensionierung erstellt, um mich vor weiterem Mobbing seitens meines Arbeitgebers zu schützen) verarbeitet (Verdacht auf schwere Datenschutzverletzung lt. DSG 2000).

Auf diese Art und Weise wurde ein absolut nichtiges, sittenwidriges Papier in den Rechtsverkehr gebracht.

Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst hat mich vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen als Arbeits- und Sozialgericht in der ersten Instanz vertreten, hat mich aber auf die Gefahren dieser Art von „kranker Kündigung“ keinesfalls hingewiesen.

In beschämender Art und Weise hält Österreichs größter Dienstgeber an dieser sittenwidrigen Form des Rechtsgeschäftes fest und sprach kurz nach dem ersten Urteil vom 21.6.2007 wiederum eine „Kündigung“ mit 13.7.2007 aus und abermals ohne gesetzlich vorgeschriebenes Vorverfahren.

Kurz darauf wurde eine dritte „Kündigung“ mit 30.8.2007 ausgesprochen.

Die vierte „Kündigung“ wurde kurz nach dem OGH-Urteil vom 3.3.2008 (GZ 9ObA14/08m) mit 4.4.2008 erstellt. Wie immer ohne Einhaltung des Vorverfahrens. Mit der „vierten Kündigung“ wurde mir mitgeteilt, dass ich bereits von meiner Sozialversicherung samt meinen drei Kindern abgemeldet bin und auch meine Entgelte mit 30.4.2008 eingestellt sind.

Das Arbeitsgerichtsverfahren dazu wurde mit der höchstrichterlichen Entscheidung vom 24.11.2010 mit GZ: 9ObA79/10y rechtskräftig zu meinem Gunsten beendet. Währenddessen hat die unterlegene aber übermächtige Partei, die Finanzprokuratur als Anwalt des LSR f ST, gegen mich als Gläubigerin bereits am 20.2.2007 eine Zwangsbesachwalterung „per AV“ angewiesen, welches dann am 14.1.2008 durch dieselbe Arbeitsrichterin Dr. Jutta Rabl als amtswegige Anregung am BG Graz-Ost umgesetzt wurde.

Seit 30.4.2008, also fast seit vier Jahren habe ich kein Entgelt.

Ich ersuche die Personalvertretungs-Aufsichtskommission, sich dieser menschenunwürdigen Causa anzunehmen.

Bitte nehmen Sie Einblick in meinen „dolosen Personalakt“ am Landesschulrat für Steiermark bzw. an der BULME Graz Gösting.

Mein Dienstvertrag mit der GZ: III Mo 134/15 -1993 wurde in keinem der „Schriftstücke“ erwähnt. Es besteht der Verdacht der Urkundenunterdrückung bzw. perfider Umgehungsgeschäfte auf Kosten ahnungsloser Steuerzahler.

Ich bin arbeitsfähig und arbeitswillig, und verzichte nicht auf die Erfüllung meines Vertrages, denn ich habe drei schulpflichtige Kinder und kann leider auf meine gesetzlichen Ansprüche nicht verzichten.

Mit Dank im Voraus

Mag. Ingrid Moschik

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